Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass Verbraucher innerhalb der EU heruntergeladene Spiele und Software legal weiterverkaufen können, und hob damit die durch Endbenutzer-Lizenzverträge (EULAs) auferlegten Beschränkungen auf. Diese wegweisende Entscheidung, die aus einem Rechtsstreit zwischen UsedSoft und Oracle hervorgegangen ist, basiert auf dem Grundsatz der Erschöpfung der Vertriebsrechte. Dieser Grundsatz besagt, dass, sobald ein Urheberrechtsinhaber eine Kopie verkauft, die eine unbegrenzte Nutzung gewährt, das Verbreitungsrecht erschöpft ist und ein Weiterverkauf möglich ist.
Dieses Urteil betrifft große Plattformen wie Steam, GOG und Epic Games. Der ursprüngliche Käufer kann die Spiellizenz verkaufen und einem neuen Käufer den Download ermöglichen. In der Entscheidung des Gerichts heißt es ausdrücklich, dass der Urheberrechtsinhaber den Weiterverkauf nach erfolgtem Erstverkauf nicht verhindern kann, selbst wenn die EULA die Übertragung verbietet. Der Vorgang kann die Übertragung eines Lizenzschlüssels beinhalten, wobei der ursprüngliche Eigentümer nach dem Verkauf den Zugriff verliert. Das Fehlen eines formalisierten Wiederverkaufsmarktes stellt jedoch praktische Herausforderungen dar, insbesondere im Hinblick auf die Kontoregistrierung und -übertragung.
Entscheidend ist, dass der Verkäufer nach dem Weiterverkauf keinen Zugriff auf das Spiel behalten kann. Das Gericht betonte, dass eine weitere Nutzung nach dem Verkauf eine Urheberrechtsverletzung darstelle. Während der Weiterverkauf erlaubt ist, muss der ursprüngliche Eigentümer seine Kopie bei der Übertragung unbrauchbar machen.
Das Urteil klärt auch die Vervielfältigungsrechte. Solange das Verbreitungsrecht erschöpft ist, bleibt das Vervielfältigungsrecht bestehen, jedoch nur für notwendige Nutzungen durch den rechtmäßigen Erwerber. Dadurch kann der neue Käufer das Spiel herunterladen und installieren. Allerdings verbietet das Gericht ausdrücklich den Weiterverkauf von Sicherungskopien. Dies steht im Einklang mit einem früheren EuGH-Urteil im Fall Ranks & Vasilevics gegen Microsoft Corp.. Die Entscheidung wirkt sich erheblich auf den Vertrieb digitaler Spiele und die Rechte der EU-Verbraucher aus, obwohl die praktischen Umsetzungsdetails noch geklärt werden müssen.